Barrierefreiheit: Nicht mehr optional, sondern gesetzlich verpflichtend
Was ist der European Accessibility Act?
Was ist durch das BaFG geregelt?
Achtung – Weiter Anwendungsbereich
Auch Unternehmen, deren Kerndienstleistung nicht direkt unter das BaFG fällt, können betroffen sein. Beispiel: Ein Friseur mit Online-Terminbuchung oder ein Hotel mit Web-Reservierung bieten „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" an und müssen ihre Website barrierefrei gestalten.
Bin ich betroffen? Die Frage, die sich jedes KMU stellen muss
Du bist betroffen, wenn...
Du bist (wahrscheinlich) ausgenommen, wenn...
Empfehlung auch für nicht betroffene Unternehmen
Selbst wenn dein Unternehmen formal nicht unter das BaFG fällt, ist Barrierefreiheit sinnvoll. Sie verbessert die Nutzererfahrung, stärkt die SEO-Performance (Google belohnt barrierefreie Websites) und erschließt zusätzliche Zielgruppen. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass künftige Gesetzesnovellen den Anwendungsbereich erweitern.
Die WCAG: Der technische Standard hinter dem Gesetz
Die vier WCAG-Grundprinzipien
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Konkrete Maßnahmen: Was muss deine Website erfüllen?
Maßnahmen nach Bereich
• Farbkontraste: Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben. Mindestverhältnis 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (ab 18pt oder 14pt fett). • Keine Information nur durch Farbe: Fehlermeldungen dürfen nicht nur rot markiert sein, sondern müssen auch textlich erklärt werden. • Skalierbarkeit: Die Website muss bei 200% Zoom noch vollständig nutzbar sein, ohne horizontales Scrollen. • Klare Typografie: Gut lesbare Schriftgrößen (mindestens 16px), ausreichender Zeilenabstand.
• Alt-Texte für alle Bilder: Jedes informative Bild braucht eine Beschreibung, die den Inhalt für blinde Nutzer vermittelt. Dekorative Bilder erhalten ein leeres alt-Attribut. • Untertitel für Videos: Alle vorab aufgezeichneten Videos müssen Untertitel haben. Livestreams sind von dieser Anforderung ausgenommen. • Transkripte für Audio: Podcasts und Audioinhalte benötigen ein Texttranskript. • Keine automatische Wiedergabe: Medien dürfen nicht ohne Nutzerinteraktion starten, insbesondere nicht mit Ton.
• Tastaturnavigation: Jede Funktion der Website muss ohne Maus, ausschließlich per Tastatur erreichbar sein. Der Fokus-Indikator muss sichtbar sein. • Klare Überschriftenstruktur: H1, H2, H3 müssen hierarchisch und semantisch korrekt eingesetzt werden – nicht nur visuell. • Skip-Links: Am Seitenanfang sollte ein „Direkt zum Inhalt"-Link stehen, mit dem Nutzer die Navigation überspringen können. • Fokus-Management: Bei Popups, Modals und dynamischen Inhalten muss der Tastaturfokus korrekt gesetzt werden. • Klickflächen: Buttons und Links müssen mindestens 24x24 Pixel groß sein (WCAG 2.2 Neuerung).
• Labels für Formularfelder: Jedes Eingabefeld muss ein programmatisch verknüpftes Label haben, nicht nur einen Platzhaltertext. • Fehlermeldungen: Fehler müssen klar beschrieben und dem betroffenen Feld zugeordnet werden. • Eingabehilfen: Pflichtfelder, erwartetes Format und Hinweise müssen vorab erkennbar sein. • Zeitlimits: Wenn Sitzungen ablaufen, muss der Nutzer gewarnt werden und die Möglichkeit haben, die Zeit zu verlängern.
• Semantisches HTML: Verwende HTML-Elemente entsprechend ihrer Bedeutung (nav, main, article, button, etc.), nicht nur div und span. • ARIA-Attribute: Wo native HTML-Semantik nicht ausreicht, ergänzen WAI-ARIA-Rollen und -Attribute die Zugänglichkeit. • Sprachauszeichnung: Die Dokumentsprache muss im HTML-lang-Attribut korrekt angegeben sein. • Kompatibilität: Die Website muss mit gängigen Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver) funktionieren.
Barrierefreiheitserklärung: Was du veröffentlichen musst
Was muss die Erklärung enthalten?
Empfehlung der WKO
Erstelle die Barrierefreiheitserklärung als eigene Unterseite deiner Website (z. B. /barrierefreiheit) mit einem Link im Footer, ähnlich wie Impressum und Datenschutz. Die WKO empfiehlt, die Erklärung nicht in die AGB zu integrieren, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Strafen bei Verstößen
Verwaltungsstrafen nach Unternehmensgröße
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Übergangsfristen: Was gilt für bestehende Websites?
Wichtig für Websites
Für Websites und Online-Shops gelten die Übergangsfristen für „Dienstleistungen unter Einsatz von Produkten" in der Regel nicht, da die Barrierefreiheit einer Website nicht von der verwendeten Hardware abhängt. Im Klartext: Wenn deine Website unter das BaFG fällt, muss sie jetzt barrierefrei sein.
Wie prüfst du die Barrierefreiheit deiner Website?
Automatisierte Tools (Erstprüfung)
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Manuelle Überprüfung (unverzichtbar)
Professionelles Audit empfohlen
Automatisierte Tests sind ein guter erster Schritt, ersetzen aber kein professionelles Audit. Für eine rechtssichere Bewertung empfiehlt sich die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters, der die Website manuell gegen alle WCAG-2.2-AA-Kriterien prüft.
Barrierefreiheit und SEO: Zwei Seiten derselben Medaille
Synergien zwischen Barrierefreiheit und SEO
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Förderungen nutzen
Das österreichische Förderprogramm KMU.DIGITAL unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungsprojekten – darunter fallen auch Website-Optimierungen und Barrierefreiheitsanpassungen. Die Förderung umfasst eine Beratungsphase und eine Umsetzungsphase mit Zuschüssen von bis zu 8.400 Euro. Barrierefreiheit zählt 2026 ausdrücklich zu den förderfähigen Bereichen.
Deine Barrierefreiheits-Checkliste: Sofort starten
Schritt 1: Betroffenheit prüfen
Schritt 2: Ist-Zustand analysieren
Schritt 3: Prioritäten setzen
Schritt 4: Umsetzen
Schritt 5: Laufend sicherstellen
Fazit: Barrierefreiheit ist eine Chance, keine Last
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die rechtliche Einordnung der Barrierefreiheitspflichten in deinem konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Rechtsberaters.