Webdesign Recht & Compliance

Barrierefreiheit im Web: Was seit 2025 Pflicht ist

4 min Lesezeit 22. Februar 2026
Barrierefreiheit im Web: Was seit 2025 Pflicht ist

Barrierefreiheit: Nicht mehr optional, sondern gesetzlich verpflichtend

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich in Kraft. Mit diesem Gesetz wird der European Accessibility Act (EAA) – eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 – in nationales Recht umgesetzt. Für viele Unternehmen bedeutet das: Ihre Website, ihr Online-Shop oder ihre Web-Applikation muss barrierefrei gestaltet sein. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro.

Doch Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. In Österreich leben rund 1,7 Millionen Menschen mit einer temporären oder dauerhaften Behinderung. Etwa ein Viertel der Bevölkerung berichtet über Einschränkungen bei alltäglichen Aktivitäten. Eine barrierefreie Website erschließt dir eine erhebliche zusätzliche Zielgruppe – und sie verbessert gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle Besucher.

Dieser Leitfaden erklärt dir verständlich, was das Gesetz vorschreibt, ob dein Unternehmen betroffen ist, welche Maßnahmen du ergreifen musst und wie du dabei pragmatisch vorgehst.

Was ist der European Accessibility Act?

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die 2019 beschlossen wurde, um erstmals EU-weit einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen festzulegen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen und gleichzeitig den europäischen Binnenmarkt durch einheitliche Standards zu stärken.

Jeder EU-Mitgliedstaat musste die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. In Österreich geschah dies durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist. In Deutschland heißt das entsprechende Gesetz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Anforderungen sind im Kern identisch.

Was ist durch das BaFG geregelt?

Das Gesetz legt verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen für folgende Bereiche fest:

  • Elektronische Kommunikationsdienste (Videotelefonie, Messenger-Dienste)
  • Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen (Apps, Websites)
  • Bestimmte Elemente der Personenbeförderung (Websites, Apps, E-Tickets)
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher (E-Banking, Bank-Websites)
  • E-Books und deren Lesesoftware
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Shops, Buchungsplattformen)
  • Online-Terminbuchungs-Tools (auch wenn die Dienstleistung selbst nicht unter das BaFG fällt)

Achtung – Weiter Anwendungsbereich

Auch Unternehmen, deren Kerndienstleistung nicht direkt unter das BaFG fällt, können betroffen sein. Beispiel: Ein Friseur mit Online-Terminbuchung oder ein Hotel mit Web-Reservierung bieten „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" an und müssen ihre Website barrierefrei gestalten.

Bin ich betroffen? Die Frage, die sich jedes KMU stellen muss

Das BaFG richtet sich an alle „Wirtschaftsakteure", die Produkte oder Dienstleistungen im Anwendungsbereich des Gesetzes auf den Markt bringen oder erbringen. Für Websites bedeutet das konkret:

Du bist betroffen, wenn...

  • Du einen Online-Shop betreibst (B2C)
  • Deine Website eine Online-Buchungsfunktion hat (Termine, Reservierungen, Tickets)
  • Du E-Banking oder digitale Finanzdienstleistungen anbietest
  • Deine Website digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbietet
  • Dein Unternehmen mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt UND einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von über 2 Millionen Euro hat

Du bist (wahrscheinlich) ausgenommen, wenn...

  • Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter UND Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro (Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkthersteller)
  • Reine B2B-Websites: Websites, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, fallen nicht unter das BaFG
  • Reine Informationswebsites: Websites ohne Transaktionsfunktion (kein Shop, keine Buchung) zur reinen Präsentation von Produkten oder Dienstleistungen

Empfehlung auch für nicht betroffene Unternehmen

Selbst wenn dein Unternehmen formal nicht unter das BaFG fällt, ist Barrierefreiheit sinnvoll. Sie verbessert die Nutzererfahrung, stärkt die SEO-Performance (Google belohnt barrierefreie Websites) und erschließt zusätzliche Zielgruppen. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass künftige Gesetzesnovellen den Anwendungsbereich erweitern.

Die WCAG: Der technische Standard hinter dem Gesetz

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für barrierefreies Webdesign. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C) herausgegeben und bilden die Grundlage, auf die sich das BaFG stützt. Die aktuelle Referenz ist WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA.

Die WCAG basieren auf vier Grundprinzipien. Jede Website muss für alle Menschen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein:

Die vier WCAG-Grundprinzipien

PrinzipWas es bedeutet
WahrnehmbarInformationen müssen über mindestens zwei Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos brauchen Untertitel, Inhalte müssen auch ohne Farbe verständlich sein.
BedienbarAlle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein. Navigation muss logisch sein. Nutzer brauchen ausreichend Zeit für Interaktionen.
VerständlichTexte müssen klar formuliert sein. Die Website muss vorhersehbar funktionieren. Formulare müssen Hilfestellungen und Fehlermeldungen bieten.
RobustInhalte müssen von verschiedenen Browsern und assistiven Technologien (z. B. Screenreadern) korrekt interpretiert werden können.

Konkrete Maßnahmen: Was muss deine Website erfüllen?

Die Anforderungen der WCAG 2.2 AA umfassen Dutzende einzelne Kriterien. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die für die meisten Unternehmenswebsites relevant sind:

Maßnahmen nach Bereich

• Farbkontraste: Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben. Mindestverhältnis 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (ab 18pt oder 14pt fett). • Keine Information nur durch Farbe: Fehlermeldungen dürfen nicht nur rot markiert sein, sondern müssen auch textlich erklärt werden. • Skalierbarkeit: Die Website muss bei 200% Zoom noch vollständig nutzbar sein, ohne horizontales Scrollen. • Klare Typografie: Gut lesbare Schriftgrößen (mindestens 16px), ausreichender Zeilenabstand.

• Alt-Texte für alle Bilder: Jedes informative Bild braucht eine Beschreibung, die den Inhalt für blinde Nutzer vermittelt. Dekorative Bilder erhalten ein leeres alt-Attribut. • Untertitel für Videos: Alle vorab aufgezeichneten Videos müssen Untertitel haben. Livestreams sind von dieser Anforderung ausgenommen. • Transkripte für Audio: Podcasts und Audioinhalte benötigen ein Texttranskript. • Keine automatische Wiedergabe: Medien dürfen nicht ohne Nutzerinteraktion starten, insbesondere nicht mit Ton.

• Tastaturnavigation: Jede Funktion der Website muss ohne Maus, ausschließlich per Tastatur erreichbar sein. Der Fokus-Indikator muss sichtbar sein. • Klare Überschriftenstruktur: H1, H2, H3 müssen hierarchisch und semantisch korrekt eingesetzt werden – nicht nur visuell. • Skip-Links: Am Seitenanfang sollte ein „Direkt zum Inhalt"-Link stehen, mit dem Nutzer die Navigation überspringen können. • Fokus-Management: Bei Popups, Modals und dynamischen Inhalten muss der Tastaturfokus korrekt gesetzt werden. • Klickflächen: Buttons und Links müssen mindestens 24x24 Pixel groß sein (WCAG 2.2 Neuerung).

• Labels für Formularfelder: Jedes Eingabefeld muss ein programmatisch verknüpftes Label haben, nicht nur einen Platzhaltertext. • Fehlermeldungen: Fehler müssen klar beschrieben und dem betroffenen Feld zugeordnet werden. • Eingabehilfen: Pflichtfelder, erwartetes Format und Hinweise müssen vorab erkennbar sein. • Zeitlimits: Wenn Sitzungen ablaufen, muss der Nutzer gewarnt werden und die Möglichkeit haben, die Zeit zu verlängern.

• Semantisches HTML: Verwende HTML-Elemente entsprechend ihrer Bedeutung (nav, main, article, button, etc.), nicht nur div und span. • ARIA-Attribute: Wo native HTML-Semantik nicht ausreicht, ergänzen WAI-ARIA-Rollen und -Attribute die Zugänglichkeit. • Sprachauszeichnung: Die Dokumentsprache muss im HTML-lang-Attribut korrekt angegeben sein. • Kompatibilität: Die Website muss mit gängigen Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver) funktionieren.

Barrierefreiheitserklärung: Was du veröffentlichen musst

Das BaFG schreibt vor, dass betroffene Unternehmen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen müssen. Diese Erklärung dokumentiert, wie deine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, und muss für Nutzer leicht zugänglich sein.

Was muss die Erklärung enthalten?

  • Eine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format
  • Informationen darüber, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden
  • Hinweis auf eventuell bestehende Einschränkungen oder Ausnahmen
  • Kontaktmöglichkeit für Nutzer, um auf Barrieren hinzuweisen
  • Verweis auf die zuständige Marktüberwachungsbehörde (Sozialministeriumservice)

Empfehlung der WKO

Erstelle die Barrierefreiheitserklärung als eigene Unterseite deiner Website (z. B. /barrierefreiheit) mit einem Link im Footer, ähnlich wie Impressum und Datenschutz. Die WKO empfiehlt, die Erklärung nicht in die AGB zu integrieren, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Strafen bei Verstößen

Die Marktüberwachung obliegt dem Sozialministeriumservice. Verbraucher können Barrieren direkt bei der Behörde melden. Bei Verstößen drohen gestaffelte Verwaltungsstrafen:

Verwaltungsstrafen nach Unternehmensgröße

UnternehmensgrößeMaximale Verwaltungsstrafe
Große UnternehmenBis zu 80.000 €
KMU (kleine und mittlere Unternehmen)Bis zu 50.000 €
Kleinstunternehmen (falls Produkthersteller)Bis zu 25.000 €

Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Art und Schwere des Verstoßes, der Anzahl der betroffenen Personen und der Unternehmensgröße. In der Praxis wird die Behörde bei erstmaligen Verstößen in der Regel zunächst eine Nachbesserungsfrist setzen, bevor Strafen verhängt werden. Dennoch sollte das Risiko ernst genommen werden.

Übergangsfristen: Was gilt für bestehende Websites?

Das BaFG sieht für bestimmte Fälle Übergangsfristen vor, die allerdings für Websites begrenzt sind:

  • Neue Websites und Services (ab 28.06.2025): Müssen sofort barrierefrei sein, keine Übergangsfrist.
  • Bestehende Dienstleistungsverträge (vor 28.06.2025): Dürfen bis zu ihrem Ablauf, maximal bis 27. Juni 2030, unverändert fortbestehen.
  • Dienstleistungen unter Einsatz von Produkten (vor 28.06.2025): Dürfen bis 27. Juni 2030 mit den bestehenden Produkten erbracht werden.
  • Selbstbedienungsterminals: Bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, maximal bis 2040.

Wichtig für Websites

Für Websites und Online-Shops gelten die Übergangsfristen für „Dienstleistungen unter Einsatz von Produkten" in der Regel nicht, da die Barrierefreiheit einer Website nicht von der verwendeten Hardware abhängt. Im Klartext: Wenn deine Website unter das BaFG fällt, muss sie jetzt barrierefrei sein.

Wie prüfst du die Barrierefreiheit deiner Website?

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgt auf zwei Ebenen: automatisierte Tests und manuelle Überprüfung. Beide sind notwendig, denn automatische Tools erkennen nur etwa 30 Prozent der möglichen Barrieren.

Automatisierte Tools (Erstprüfung)

ToolKostenBeschreibung
WAVEKostenlosBrowser-Extension, zeigt Fehler direkt auf der Seite an
Google LighthouseKostenlosIn Chrome integriert, Accessibility-Score und konkrete Hinweise
axe DevToolsFreemiumDetaillierte technische Analyse, Entwickler-fokussiert
Pa11yKostenlos (Open Source)Kommandozeilen-Tool für automatisierte Tests

Manuelle Überprüfung (unverzichtbar)

  • Komplette Navigation nur per Tastatur (Tab, Enter, Escape) testen
  • Website mit einem Screenreader ausprobieren (VoiceOver auf Mac, NVDA auf Windows)
  • Alle Bilder auf sinnvolle Alt-Texte prüfen
  • Formulare auf korrekte Labels und Fehlermeldungen testen
  • Farbkontraste mit einem Contrast-Checker prüfen
  • Website bei 200% Zoom auf Nutzbarkeit testen

Professionelles Audit empfohlen

Automatisierte Tests sind ein guter erster Schritt, ersetzen aber kein professionelles Audit. Für eine rechtssichere Bewertung empfiehlt sich die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters, der die Website manuell gegen alle WCAG-2.2-AA-Kriterien prüft.

Barrierefreiheit und SEO: Zwei Seiten derselben Medaille

Was viele nicht wissen: Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit verbessern gleichzeitig dein Suchmaschinenranking. Google bewertet die gleichen Faktoren, die auch für Barrierefreiheit entscheidend sind:

Synergien zwischen Barrierefreiheit und SEO

MaßnahmeNutzen BarrierefreiheitNutzen SEO
Alt-Texte für BilderScreenreader können Bilder vorlesenGoogle versteht den Bildinhalt
ÜberschriftenstrukturNutzer mit Screenreader navigieren per H1–H6Google erkennt Inhaltsstruktur
Semantisches HTMLAssistive Technologien verstehen die SeiteSuchmaschinen-Crawler interpretieren besser
Schnelle LadezeitWeniger Barrieren bei langsamer VerbindungCore Web Vitals – direkter Rankingfaktor
Mobile OptimierungNutzbarkeit auf allen GerätenMobile-First-Indexing
Klare LinkbeschriftungenNutzer wissen, wohin der Link führtAnkertexte verbessern interne Verlinkung

Barrierefreiheit ist also keine reine Kostenstelle, sondern eine Investition, die sich über bessere Rankings, höhere Verweildauer und niedrigere Absprungraten direkt auszahlt.

Förderungen nutzen

Das österreichische Förderprogramm KMU.DIGITAL unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungsprojekten – darunter fallen auch Website-Optimierungen und Barrierefreiheitsanpassungen. Die Förderung umfasst eine Beratungsphase und eine Umsetzungsphase mit Zuschüssen von bis zu 8.400 Euro. Barrierefreiheit zählt 2026 ausdrücklich zu den förderfähigen Bereichen.

Deine Barrierefreiheits-Checkliste: Sofort starten

Schritt 1: Betroffenheit prüfen

  • Fällt mein Unternehmen unter das BaFG? (Unternehmensgröße, Art der Website)
  • Biete ich Online-Transaktionen, Buchungen oder digitale Dienstleistungen für Verbraucher an?

Schritt 2: Ist-Zustand analysieren

  • Automatisierte Prüfung mit WAVE und Lighthouse durchführen
  • Tastaturnavigation manuell testen
  • Farbkontraste prüfen
  • Alt-Texte für alle Bilder kontrollieren

Schritt 3: Prioritäten setzen

  • Kritische Barrieren zuerst beheben (Navigation, Formulare, Kontraste)
  • Mittelfristig: Medien-Barrierefreiheit (Untertitel, Transkripte)
  • Langfristig: Umfassendes WCAG-Audit und laufende Qualitätssicherung

Schritt 4: Umsetzen

  • Technische Anpassungen durch Webentwickler durchführen lassen
  • Content-Team für barrierefreie Inhalte schulen (Alt-Texte, Sprachstil)
  • Barrierefreiheitserklärung erstellen und veröffentlichen

Schritt 5: Laufend sicherstellen

  • Bei jedem Website-Update Barrierefreiheit mitprüfen
  • Regelmäßige Tests (mindestens vierteljährlich)
  • Feedback-Kanal für Nutzer einrichten und ernst nehmen
  • Fördermöglichkeiten (KMU.DIGITAL) prüfen

Fazit: Barrierefreiheit ist eine Chance, keine Last

Das Barrierefreiheitsgesetz stellt österreichische Unternehmen vor neue Anforderungen – aber es eröffnet auch Chancen. Eine barrierefreie Website ist benutzerfreundlicher, performanter, besser auffindbar und erreicht mehr Menschen. Sie zeigt, dass dein Unternehmen Verantwortung übernimmt und modern aufgestellt ist.

Die Umsetzung muss nicht über Nacht geschehen. Starte mit einer Bestandsaufnahme, behebe die kritischsten Barrieren zuerst und arbeite dich systematisch vor. Wichtig ist, dass du anfängst – denn das Gesetz gilt bereits, und die Marktüberwachung durch das Sozialministeriumservice hat begonnen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die rechtliche Einordnung der Barrierefreiheitspflichten in deinem konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Rechtsberaters.

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